Medizinische Gutachten

Orthopädische und unfallchirurgische Gutachten

Neben der ärztlichen Tätigkeit in der Patientenversorgung sind wir auch als medizinische Sachverständige tätig. In diesem Rahmen erstellen wir medizinische Gutachten im Bereich Orthopädie, Unfallchirurgie und Handchirurgie.

Solche Gutachten werden vor allem dann benötigt, wenn medizinische Sachverhalte im Zusammenhang mit rechtlichen oder versicherungsrechtlichen Fragestellungen objektiv beurteilt werden müssen.


Unsere Auftraggeber

Wir arbeiten im Auftrag verschiedenster Institutionen und Personen:

  • Gerichte (z. B. Sozialgerichte, Zivilgerichte)
  • Versicherungen
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)

Die Begutachtung erfolgt dabei unabhängig, neutral und auf Grundlage medizinischer Fakten.


 

 

 

Was ist ein medizinisches Gutachten?

Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist eine fachärztliche Bewertung eines gesundheitlichen Sachverhalts. Es dient dazu, medizinische Fragen nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert zu beantworten.

 

Grundlage eines Gutachtens sind in der Regel:

  • vorhandene Arztberichte und Krankenunterlagen
  • bildgebende Untersuchungen (z. B. Röntgen, MRT, CT)
  • medizinische Vorbefunde
  • eine persönliche ärztliche Untersuchung

Das Ziel eines Gutachtens ist es, die medizinischen Zusammenhänge verständlich darzustellen, damit Gerichte oder Versicherungen eine sachgerechte Entscheidung treffen können.


 

 

 

Typische Fragestellungen bei medizinischen Gutachten

In medizinischen Gutachten werden häufig Fragen zu folgenden Themen beantwortet:

  • Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Unfall und einer Verletzung?
  • Welche dauerhaften gesundheitlichen Folgen liegen vor?
  • Liegt eine Funktions- oder Leistungseinschränkung vor?
  • In welchem Umfang bestehen unfallbedingte Schäden an Gelenken, Knochen oder Sehnen?

Die konkreten Fragen werden immer vom jeweiligen Auftraggeber vorgegeben.


 

 

 

Ablauf

einer medizinischen Begutachtung:

Die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erfolgt in mehreren Schritten.

01

Auftrag


Auftrag durch Gericht, Versicherung oder Berufsgenossenschaft.

Der Gutachtenauftrag wird durch die jeweilige Institution erteilt und enthält die medizinischen Fragestellungen.


02

Auswertung


Auswertung der medizinischen Unterlagen.

Alle vorhandenen Befunde, Arztberichte und Untersuchungsergebnisse werden sorgfältig von uns geprüft.


03

Untersuchung


Ärztliche Untersuchung.

In vielen Fällen erfolgt eine persönliche Untersuchung, bei der Beschwerden, Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit beurteilt werden.


04

Gutachten


Anschließend wird das Gutachten erstellt.

 

Darin werden die medizinischen Zusammenhänge erläutert und die gestellten Fragen nachvollziehbar beantwortet.



Unabhängigkeit und Objektivität

Medizinische Sachverständige sind verpflichtet, ihre Beurteilung neutral und unabhängig vorzunehmen.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage:

  • der medizinischen Befunde
  • der persönlichen Untersuchung
  • der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse

Ein medizinisches Gutachten dient ausschließlich der Beantwortung der gestellten Fragen und ersetzt keine ärztliche Behandlung.